8. Die Beschwerde gegen die Busse, Kosten und Gebühren betreffend die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2020 wird abgewiesen und im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Die Busse wird neu auf CHF 1'000.-- festgesetzt (Kosten und Gebühren bleiben unverändert). 9. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von CHF 1'200.-- werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 10. Es werden keine Parteikosten gesprochen.