2. Die Beschwerde gegen die Busse, Kosten und Gebühren betreffend die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2017 wird abgewiesen und im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Die Busse wird neu auf CHF 400.-- festgesetzt (Kosten und Gebühren bleiben unverändert). 3. Der Rekurs gegen die Busse, Kosten und Gebühren betreffend die kantonalen Steuern für das Steuerjahr 2018 wird abgewiesen und im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Die Busse wird neu auf CHF 600.-- festgesetzt (Kosten und Gebühren bleiben unverändert).