- 10 - 2010 betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [Verfahrenskostendekret, VKD; BSG 161.12]). Bei der Kostenverlegung sind die besonderen Umstände des Verfahrens zu berücksichtigen (einerseits die Vereinigung der Verfahren sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Steuerverwaltung), weshalb diese am unteren Rahmen auf CHF 1'200.-- festgelegt werden.