Jedoch erachtet sie die auferlegten Bussen als zu tief, weshalb sie die Höhe der Bussen neu bestimmt hat. Aus diesem Grund sind die Einspracheentscheide vom 5. Juli 2018 (Steuerjahr 2017), vom 4. Juli 2019 (Steuerjahr 2018), vom 8. Oktober 2020 (Steuerjahr 2019) und vom 12. Juli 2021 aufzuheben und an die Steuerverwaltung zurückzuweisen, damit die entsprechenden Bussen neu auf CHF 400.-- für das Steuerjahr 2017, CHF 600.-- für das Steuerjahr 2018, CHF 800.-- für das Steuerjahr 2019 und CHF 1'000.-- für das Steuerjahr 2020 (jeweils bezüglich der kantonalen Steuern sowie der direkten Bundessteuer) festgesetzt werden können. Die Kosten und Gebühren bleiben hingegen unverändert.