7. Zusammengefasst gelangt die Steuerrekurskommission zum Schluss, dass die Rekurse und Beschwerden betreffend Bussen, Kosten und Gebühren für die Steuerjahre 2017 bis 2020 unbegründet sind. Jedoch erachtet sie die auferlegten Bussen als zu tief, weshalb sie die Höhe der Bussen neu bestimmt hat.