6.5 Die Steuerrekurskommission geht davon aus, dass die Kosten für die Jahre 2017, 2019 und 2020 sowie die Differenz bei den Gebühren zu den Mahngebühren im Jahr 2018 in der Höhe von CHF 150.-- dem Rekurrenten aufgrund der Einsprachen gegen die nach pflichtgemässem Ermessen erfolgten Veranlagungen (pag. 221-215 Akten 2017; pag. 67-61 Akten 2018; pag. 82-76 Akten 2019; pag. 73-67 Akten 2020) sowie der Zustellung der Vorbescheide (mit Schreiben vom 15.9.2020, pag. 230 Akten 2017; mit Schreiben vom 15.9.2020, pag. 69 Akten 2018; mit Schreiben vom 27.5.2021, pag. 85 Akten 2019; mit Schreiben vom 24.2.2022; pag. 78 Akten 2020) auferlegt worden sind. Gemäss Ziff. 2.2 des Anhangs 6 zur