SR 101) verankerte Recht auf rechtliches Gehör verleiht der steuerpflichtigen Person unter anderem den Anspruch auf Begründung von Verfügungen. Die Steuerverwaltung hat diesen Anspruch des Rekurrenten durch Unterlassung der Begründung der Kostenauferlegung verletzt. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die Gehörsverletzung jedoch geheilt werden, wenn der Rechtsmittelinstanz die gleiche Überprüfungsbe-