CHF 400.-- für das Steuerjahr 2018 dem Verschulden des Rekurrenten nicht mehr angemessen. Die Steuerrekurskommission weicht damit zu Ungunsten des Rekurrenten vom Entscheid der Vorinstanz ab (sog. "reformatio in peius") und erhöht die Bussen pro Jahr jeweils um CHF 200.-- aufgrund der wiederholten Verfahrenspflichtverletzungen durch den Rekurrenten. Tabellarisch dargestellt werden die Bussen von der Steuerrekurskommission wie folgt festgesetzt: Steuerjahr Busse Kantonale Steuern Direkte Bundessteuer