Einzig im Jahr 2018 wurden die Bussen für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer auf je CHF 400.-- festgesetzt. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurrenten in seinem rechtskräftigen Urteil vom 31. Mai 2022 bereits für das Steuerjahr 2016 mit Bussen bei den kantonalen Steuern beziehungsweise der direkten Bundessteuer aufgrund der erstmalig nachgewiesenen Verfahrenspflichtverletzung (verspätetes Einreichen der Steuererklärung) in der Höhe von je CHF 200.-- belegt (vgl. Dispositiv des VGE 100 2021 139/140 vom 31.5.2022).