5.5 Die gemäss Tabelle in Bst. B hiervor durch die Steuerverwaltung auferlegten Bussen betragen für die Jahre 2017, 2019 und 2020 immer CHF 200.--, sowohl bei den kantonalen Steuern als auch bei der direkten Bundessteuer. Dieser Betrag entspricht dem Minimum gemäss der Praxis der Steuerverwaltung. Einzig im Jahr 2018 wurden die Bussen für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer auf je CHF 400.-- festgesetzt.