Weiter sei möglich, dass der Pöstler bei der Briefkastenanlage irrtümlich Sendungen in falsche Kästen lege und seine missgünstigen Nachbarn ihm diese nicht aushändigen würden. Schliesslich habe er auch schon Post von Leuten, die an komplett anderen Adressen wohnen, erhalten (vgl. die Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 21.11.2020 für die Steuerjahre 2017/2018, vom 15.9.2021 für das Steuerjahr 2019 und vom 3.6.2022 betreffend das Steuerjahr 2020 sowie das Einvernahmeprotokoll vom 18.7.2023, S. 2 f.).