5. Vorliegend sind die dem Rekurrenten auferlegten Gebühren, Kosten und Bussen (vgl. Auflistung unter Bst. B hiervor) für die Steuerjahre 2017 bis 2020 wegen Verletzung von Verfahrenspflichten (verspätetes Einreichen der Steuererklärungen) strittig. Somit ist zu prüfen, ob die Steuerverwaltung die Gebühren, Kosten und Bussen zu Recht verfügt hat. Im Zusammenhang mit den Kosten ist des Weiteren eine allfällige Verletzung des rechtlichen Gehörs des Rekurrenten zu prüfen.