Das Verwaltungsgericht hat genau diese Frage in seinem Entscheid vom 31. Mai 2022 beurteilt. Es bestätigte die Erwägungen der Steuerrekurskommission und sah den Nachweis der Zustellung der Mahnung durch die Steuerverwaltung per A-Post Plus mittels Track & Trace als erbracht und damit verbunden eine zumindest fahrlässig begangene Verfahrenspflichtverletzung durch den Rekurrenten als gegeben (vgl.