J. Am 18. Juli 2023 hat bei der Steuerrekurskommission die persönliche Einvernahme stattgefunden. Der Rekurrent hat erneut erklärt, dass er, entsprechend seinen bisherigen Eingaben, von der Steuerverwaltung keine Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärungen erhalten habe. Er hat vorgebracht, er habe sich bisher nie zu dem Verfahren äussern können und sein rechtliches Gehör sei verletzt worden. Die entsprechenden Zustellungsnachweise sind ihm anlässlich der Einvernahme vorgelegt worden.