Es handelt sich bei dem Arztzeugnis um eine allgemeine Bestätigung, der Rekurrent benötige für die Eingabe bei der Steuerrekurskommission weitere drei Wochen. Das Gesuch ist mit Schreiben vom 21. Februar 2023 von der Steuerrekurskommission abgewiesen worden, da die erste Fristverlängerung bereits überlang und damit nicht erstreckbar erteilt worden ist. I. Mit Schreiben vom 12. Juni 2023 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten über ihre Absicht informiert, die Einspracheentscheide der Steuerverwaltung 2017 bis 2020 aufgrund des inzwischen ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts (VGE 100 2021 139/140 vom