F. Nachdem der Entscheid des Verwaltungsgerichts betreffend Steuerjahr 2016 rechtskräftig geworden ist, hat die Steuerrekurskommission mit ihren Schreiben vom 29. August 2022 die Sistierungen der Rekurse und Beschwerden für die Jahre 2017 bis 2020 aufgehoben und den Schriftenwechsel fortgeführt. G. Mit Vernehmlassungen vom 13. Dezember 2022 beantragt die Steuerverwaltung die kostenpflichtige Abweisung der Rekurse und Beschwerden. Zusammengefasst begründet sie ihren für alle Verfahren gleichlautenden Antrag mit der Verletzung von Verfahrenspflichten. Der Rekurrent habe seine Steuererklärungen, trotz Mahnungen, wiederholt nicht rechtzeitig eingereicht.