Er sei oft wochenweise weg aufgrund seines Studiums an der ETH Zürich. Darüber hinaus könne es sein, dass der Pöstler aufgrund der Briefkastenanlage mit sechs Kästen, die Sendungen falsch verteile. Auch er habe schon von anderen Leuten, die an komplett anderen Adressen wohnen würden, Post in seinem Briefkasten gehabt. Es könne deshalb sehr gut sein, dass seine Post an seine missgünstigen Nachbarn zugestellt worden sei und diese ihm seine Post nicht weitergegeben hätten. Ferner macht der Rekurrent sinngemäss eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, da die Steuerverwaltung die Erhebung der Kosten in der Höhe von CHF 150.-- nicht begründet habe.