C. Mit Eingaben vom 21. November 2020 für die Steuerjahre 2017 und 2018, vom 15. September 2021 für das Steuerjahr 2019 und vom 3. Juni 2022 für das Steuerjahr 2020 hat der Rekurrent bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) jeweils Rekurs und Beschwerde erhoben gegen die ihm auferlegten Gebühren, Kosten und Bussen. Zusammengefasst bringt er vor, dass er keine Mahnungen der Steuerverwaltung für die Einreichung der Steuererklärungen erhalten habe. Auch nicht diejenigen, die ihm per A-Post Plus zugestellt worden seien. Er sei oft wochenweise weg aufgrund seines Studiums an der ETH Zürich.