6. Die Rekurrentin bringt vor, dass ihr Einkommen lediglich aus einer AHV-Rente von CHF 12'768.-- bestehe und dass sie unter dem Existenzminimum lebe. Angesichts dieses Einkommens würden die veranlagten Steuern in der Höhe von CHF 440.-- dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Der Kanton Bern sei der einzige Kanton, der bei einem so niedrigen Einkommen Steuern erhebe. Die Bundesverfassung gelte jedoch in der ganzen Schweiz.