Die Rekurrentin gibt an, dass sie den angefochtenen Entscheid am Montag, den 12. Oktober 2020, erhalten habe. Da B-Post am Samstag nicht zugestellt wird, ist der besagte Montag der auf den Freitag, 9. Oktober 2020, folgende Arbeitstag. Mit anderen Worten bedeutet eine Zustellung an jenem Montag, dass der