Mit einem Versand am aufgedruckten Datum (einem Dienstag) wäre der dritte Arbeitstag der Freitag, 9. Oktober 2020, gewesen. Die Post hat die Zuverlässigkeit des B-Post-Versands mit 98.9 % angegeben (für das Jahr 2019, vgl. die Medienmitteilung der Post , abgerufen am 22.3.2021). Vereinzelte Verspätungen sind demnach nicht auszuschliessen. Die Rekurrentin gibt an, dass sie den angefochtenen Entscheid am Montag, den 12. Oktober 2020, erhalten habe.