A. Mit Einspracheentscheid vom 6. Oktober 2020 wies die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland (Steuerverwaltung), die von A________ (Rekurrentin) erhobene Einsprache gegen die Veranlagung betreffend die kantonalen Steuern pro 2019 ab, da sich die Einsprache nicht gegen einen konkreten Punkt gerichtet habe.