2. Die Beschwerde pro 2018 wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 2'596.30 (inkl. Auslagen und 7.7 % Mehrwertsteuer) gesprochen.