Weder die aufgeführten Stunden, noch der Stundenansatz geben zu Bemerkungen Anlass. Obwohl die erwähnten Auslagen nicht näher belegt sind, erscheinen diese indes nachvollziehbar, so dass den Rekurrenten Parteikosten im Umfang von CHF 2'596.30 (inkl. Auslagen und 7.7% Mehrwertsteuer) zu erstatten sind. Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs pro 2018 wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.