-9- Rekurrenten für die Monate Mai bis Dezember 2018 blieben im steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen der Rekurrenten pro 2018 jedoch unberücksichtigt. Diese betrugen sowohl betreffend den Rekurrenten als auch die Rekurrentin jeweils CHF ________ (8 x CHF ________), insgesamt ausmachend CHF ________. Folglich ist das steuerbare Einkommen der Rekurrenten pro 2018 entsprechend um diesen Betrag zu erhöhen. Das satzbestimmende AHV-Renteneinkommen ist sodann in Einklang mit diesen Ausführungen und gemäss den zutreffenden Berechnungen der Steuerverwaltung in der Vernehmlassung vom 22. Dezember 2020 um CHF ________ zu erhöhen.