"Berufliche Vorsorge", Ziff. 2.4, abrufbar unter: , Rubriken "Einkommens- und Vermögenssteuern > Berufliche Vorsorge" [abgerufen am 31.3.2021]). Hieraus ergibt sich zumindest dem Wortlaut nach ein Widerspruch zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Während das Bundegericht im zitierten Entscheid vom 12. Januar 2021 unter E. 2.2.3 vorsieht, dass betreffend die Kapitalleistung eine Sonderveranlagung vorzunehmen ist, führt die Steuerverwaltung im TaxInfo-Beitrag