__ sowohl betreffend Kantons- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer. Zur Begründung führt sie bezüglich Hauptantrag der Rekurrenten aus, dass sich die Herstellung einer direkten Verknüpfung zwischen Einkauf und Leistung gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verbiete, weil die Leistungen aus dem Vorsorgekapital des Versicherten insgesamt finanziert würden. Damit sei jegliche Kapitalauszahlung innerhalb der Dreijahresfrist als missbräuchlich zu betrachten. Die weiteren Umstände des Einzelfalls seien gemäss dem Bundesgericht dagegen nicht massgebend. Insbesondere scheine auch das subjektive Element nicht relevant zu sein;