8.4 Die Rekurrentin hat ferner um Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands ersucht. Vorliegend handelt es sich um ein Erlassverfahren, welches sich auch für einen juristischen Laien als nicht allzu schwer erweist. So sind im Erlassverfahren primär Angaben und Unterlagen zur finanziellen Situation einzureichen. Diese Unterlagen befinden sich jeweils bei der steuerpflichtigen Person und müssen somit auch durch diese bereitgestellt werden. Rechtliche Ausführungen dazu sind dabei nicht notwendig.