5.4.2 Der auf die Alimente entfallende Anteil des Steuerausstands von CHF 2'711.65 (CHF 3'567.95 * 76 %) kann folglich ohne Weiteres innert absehbarer Zeit mit der auf die Tochter entfallenden freien Quote bezahlt werden, weshalb diesbezüglich die Voraussetzungen zur Gewährung des Erlasses nicht erfüllt sind. Betreffend den auf die Rekurrentin entfallenden Steuerausstand von CHF 856.30 liegt angesichts des monatlichen Fehlbetrags von CHF 1'342.- - jedoch ein Erlassgrund vor.