5.2 Diesem Einkommen ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum der Rekurrentin gegenüberzustellen. Für eine alleinerziehende Person beträgt der Grundbetrag CHF 1'350.-- (Ziff. I der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). In diesem bereits enthalten sind die von der Rekurrentin geltend gemachten Kosten für die Hausratsversicherung von CHF 28.-- pro Monat, die folglich nicht zusätzlich berücksichtigt werden können. Auf die Rekurrentin entfallen ferner Wohnkosten von CHF 1'053.-- (vgl. E. 4.2.2 hiervor). Die KVG-Prämien betragen für die Rekurrentin monatlich CHF 406.-- (Beilage R5-a zur Rekursschrift vom 4.9.2020).