4.2.2 Als Zuschlag sind zunächst die Wohnkosten (Mietzins und Nebenkosten) zu berücksichtigen (Ziff. II/1 und 2 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Gemäss Mietvertrag vom 27. Februar 2020 (Beilage R4 zur Rekursschrift vom 4.9.2020) beträgt der Mietzins für die 4.5- Zimmerwohnung in J.________ CHF 1'580.-- (inkl. Nebenkosten). Mit den Alimenten ist ein Beitrag an die Wohnkosten zu leisten. Der Mietzins ist in der Regel anteilsmässig auf die Mitbewohner zu verteilen.