4.2.1 Für Kinder unter zehn Jahren beträgt der Grundbetrag CHF 400.-- (Ziff. I der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Darin sind Auslagen für Nahrung, Kleidung und Wäsche, einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. inbegriffen.