Telefonnotiz vom 14.4.2021). Die für die Tochter bestimmten Einkünfte betragen somit insgesamt CHF 3'480.-- pro Monat. 4.2 Diesem Einkommen ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum der Tochter gegenüberzustellen, welches sich gemäss Beilage 1 zum Kreisschreiben B1 aus einem monatlichen Grundbetrag und Zuschlägen zusammensetzt.