2. Die Steuerverwaltung hat das Erlassgesuch pro 2018 mit der Begründung abgewiesen, dass die Rekurrentin nebst den Steuerschulden über Drittschulden verfügt habe und damit ein Ausschlussgrund vorliege. Nachfolgend wird zunächst abzuklären sein, ob überhaupt ein Erlassgrund vorliegt. Erst anschliessend sind allfällige Ausschlussgründe zu prüfen.