Diese sei aber durch Umsatzeinbussen beim Betrieb aufgrund von Covid-19 per November 2020 wieder weggefallen. Aussicht auf eine Festanstellung, temporäre Anstellung oder einen weiteren Zwischenverdienst bestehe derzeit nicht. G. Mit Schreiben vom 10. April 2021 hat die Rekurrentin weitere Unterlagen sowie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung einer amtlichen Vertretung eingereicht. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: