-8- bernischen Gesetz über die direkten Staats- und Gemeindesteuern, 5. Aufl., 1987, N. 10 zu Art. 54 aStG). Mit dem aktuellen Steuergesetz vom 21. Mai 2000 wurde der Verweis auf den landwirtschaftlichen Ertragswert im seither unverändert gebliebenen Art. 56 Abs. 1 Bst. a StG verankert, ohne dass damit eine materielle Änderung der Bewertungsregeln verbunden war (vgl. Gemeinsamer Antrag des Regierungsrats und der Kommission betreffend das Steuergesetz 2001 vom 17./2. März 1999, S. 125).