G. Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 hat die Steuerrekurskommission den Sohn des Rekurrenten und aktuellen Eigentümer der vom Rekurs betroffenen Grundstücke, B.________, zum Verfahren beigeladen. Er hat von der ihm gewährten Gelegenheit, zur Sache Stellung zu nehmen, nicht Gebrauch gemacht. -3- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: