F. Die Steuerrekurskommission hat dem Rekurrenten mit Schreiben vom 26. November 2020 mitgeteilt, dass sie in Erwägung ziehe, den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung zu seinen Ungunsten abzuändern und die Photovoltaikanlagen bei der Berechnung des amtlichen Werts zu berücksichtigen. Die dem Rekurrenten für eine Stellungnahme gesetzte Frist bis am 4. Januar 2021 ist ungenutzt verstrichen und auch danach ist keine Antwort eingegangen.