E. Mit Schreiben vom 25. März 2020 hat der Rekurrent zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an seinen Standpunkten festgehalten. Er ergänzt, dass die Kühlzellen und die Infrastruktur für den Obstbau auch zum landwirtschaftlichen Inventar zählten und dementsprechend doppelt im steuerbaren Vermögen berücksichtigt würden.