insoweit gut, als sie die Photovoltaikanlagen betraf. An der Bewertung der übrigen vom Rekurrenten genannten Einrichtungen und Installationen hielt die Steuerverwaltung demgegenüber fest, mit Verweis auf die ihrer Ansicht nach einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen. C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 26. Januar 2020 Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und folgende Rechtsbegehren gestellt: 1. Die amtliche Bewertung der Kühlzellen sei aufzuheben und der amtliche Wert des Grundstücks Nr. 1______ in C.________ um CHF 100'576.-- zu korrigieren.