B. Am 29. Oktober 2019 erhob der Rekurrent Einsprache gegen die Verfügungen vom 30. September 2019 (pag. 9). Mit Verweis auf einen entsprechenden Entscheid des Bundesgerichts beantragte er die Streichung der Photovoltaikanlagen aus der amtlichen Bewertung. Zusätzlich wurde beantragt, dass auch die Kühlzellen nicht bewertet würden und dass die Bewertung der dem Obstbau dienenden Anlagen, wie Bewässerung und Hagelnetze, zumindest zu überprüfen sei. Die Steuerverwaltung hiess die Einsprache mit Einspracheentscheid vom 27. Dezember 2019 (pag. 1 ff.) insoweit gut, als sie die Photovoltaikanlagen betraf.