Zuvor hatte dessen amtlicher Wert CHF 499'500.-- betragen (pag. 77). Die Wertsteigerung ist u.a. auf zwei Photovoltaikanlagen zurückzuführen, die mit insgesamt CHF 33'182.-- bewertet wurden (eine auf Gebäude Nr. 3______, CHF 7'727.--, pag. 24 Rückseite; die zweite auf Gebäude Nr. 4______, CHF 25'455.--, pag. 27). Der amtliche Wert des Grundstücks Nr. 2______, auf dem sich u.a. eine Obstbauanlage befindet, wurde ebenfalls mit Verfügung vom 30. September 2019 auf CHF 93'220.-- festgesetzt. (nicht paginierte Akten der Steuerverwaltung, am 18.1.2021 nachgereicht). Der vorherige Wert betrug CHF 63'000.--.