Sie wurden auf Antrag des Rekurrenten im Hinblick auf die geplante Hofübergabe durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), neu geschätzt (Anmeldung Augenschein vom 4.7.2019, pag. 52). Basierend auf einem Augenschein vom 5. Juli 2019 wurde dem Rekurrenten mit Verfügung vom 30. September 2019 für das Grundstück Nr. 1______ ein amtlicher Wert von CHF 706'990.--, gültig ab dem Steuerjahr 2019, eröffnet (Akten der Vorinstanz, pag. 72). Zuvor hatte dessen amtlicher Wert CHF 499'500.-- betragen (pag.