4. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der steuerbare Liegenschaftsertrag aus Eigenmietwert um den auf eine Woche entfallenden Anteil von CHF 3'778.-- reduziert. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 5. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.