1. Der Eventualantrag auf Rückweisung der Sache an die Steuerverwaltung infolge Verletzung des rechtlichen Gehörs wird abgewiesen. 2. Der Antrag auf eine Zeugenbefragung wird abgewiesen. - 24 - 3. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen und der steuerbare Liegenschaftsertrag aus Eigenmietwert um den auf eine Woche entfallenden Anteil von CHF 3'778.-- reduziert, soweit die Reduktion der Vermögenssteuer betreffend, wird er abgewiesen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.