- 20 - In den nachfolgenden Bestimmung von Ziff. 9 und 10 des Vertrags werden die jeweiligen Übergabekonditionen vor und nach der Eigennutzung, sowie die Verantwortlichkeiten betreffend die Reinigung etc. geregelt. Demnach lag mit dem Agreement zwar wie vom Vertreter geltend gemacht ein Vermietungsauftrag für eine an sich ganzjährige Vermietung vor, gleichzeitig war aber während der Dauer des Vermietungsauftrags, abgesehen von den genannten drei Wochen in der Hochsaison 2016/17, eine ganzjährige, jederzeitige Eigennutzung durch die Rekurrenten vorbehalten.