41) ausdrücklich erteilt hatten, sondern direkt an den dafür zuständigen T.________ (vgl. E-Mail vom 31.5.2017, Beilage 8 zum Rekurs) gerichtet worden und vorallem hätte es, bei einem Leerstand der Liegenschaft, wohl kaum eine Rolle gespielt, ob der - 19 - Termin eine halbe Stunde früher oder später stattgefunden hätte. Wie es sich damit genau verhält kann aber, mit Blick auf die weiteren Vertragsbedingungen des Agreements (s. Erwägung 6 hiernach), offenbleiben.