_ (F), wo sie sich auf eine Yogawoche vorbereitete. Da das Chalet zu diesem Zeitpunkt aber nicht vermietet war, lässt der dargelegte Wortlaut der Anfrage doch vermuten, dass sich in diesem Zeitraum jemand, aus der Familie oder dem Freundeskreis der Rekurrenten, in der Liegenschaft in G.________ aufgehalten hat. Ansonsten wäre die Anfrage betreffend die Besichtigung wohl auch nicht an die Rekurrenten, welche der D.________Sarl/M.________ ihre Zustimmung zu Besichtigungen ja bereits in Ziff. 11 des Vertrags (vgl. pag. 41) ausdrücklich erteilt hatten, sondern direkt an den dafür zuständigen T.__