Es ist mit Blick auf die Frage der Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen somit, zumindest für das Jahr 2017 nicht zu beanstanden, wenn die Liegenschaft nicht auch noch anderweitig ausgeschrieben und auf einschlägigen Vermietungsplattformen angeboten wurde. Im Luxussegment, wo Diskretion und eine gewisse Abschottung gegen aussen für die Kunden von grosser Wichtigkeit sind, könnte eine offene und aggressive Vermarktung die Vermietbarkeit des Objekts sogar negativ beeinflussen. Gefragt sind hier nicht möglichst tiefe Preise, sondern neben der Diskretion die Dienstleistung eines zuverlässigen, vertrauenswürdigen Ansprechpartners, der sich um alles kümmert.