Die Bestätigung vom 31. Mai 2017 (E-Mail vom 31.5.2017, Beilage 8 zum Rekurs) des Geschäftsführers der D.________Sarl/M.________, worin das bestehende Vertragsverhältnis, nach der Vorstandssitzung der D.________Sarl dahingehend angepasst wird, dass die D.________Sarl/M.________ nur noch für längerfristige Vermietungen ohne den Luxusservice zuständig ist, belegt zudem, dass dem schriftlichen Vertrag nicht nur was die vereinbarte Mietpreisfestlegung, sondern auch betreffend der übrigen Bestimmungen nachgelebt worden war. Nach dem Verzicht der D.________Sarl/M.________ auf die ausschliessliche Vermarktung gemäss Ziff.